Anfang dieser Woche unterzeichnete Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz den Staatsvertrag zur „Einrichtung der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ in Bad Vilbel (Hessen), der von Bayern, Baden-Wüttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfahlen ausgehandelt wurde. Damit ist das Ratifikationsverfahren des Vertrags abgeschlossen, wodurch die flächendeckende Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung ermöglicht wird.
Die elektronische Fußfessel
Bei der elektronischen Fußfessel handelt es sich um ein sportuhrgroßes Gerät, das die Ortung seines Trägers rund um die Uhr mittels GPS und das Mobilfunknetz ermöglicht. Diese Aufenthaltsdaten werden nun an die technische Überwachungsstelle in Hessen gesendet. Bei Störungsmeldungen wie bspw. das Entfernen der Fußfessel durch den Träger werden die Daten automatisch an die Gemeinsame Überwachungsstelle geleitet, die diese bewertet und ggf. sofort die Hamburger Polizei benachrichtigt.
Durch die mit dem Staatsvertrag, dem die Hamburger Bürgerschaft bereits am 15.12.2011 zustimmte, eingerichtete Gemeinsame Überwachungsstelle sollen diverse Vorteile generiert werden. Nicht nur verspricht man sich eine bundesweite Flächenabdeckung von 99,5 %. Vielmehr soll die gemeinsame Überwachungsstelle ein effizienteres und schnelleres Eingreifen bei Störungsmeldungen ermöglichen.
Für den Einsatz der elektronischen Fußfessel kommen ehemalige Strafgefangene in Betracht, die eine mindestens dreijährige Haftstrafe wegen Sexual- oder Gewaltdelikten verbüßt haben, sofern eine Rückfallgefahr gutachterlich festgestellt wurde. Laut Hamburger Justizbehörde sind das 20 zu entlassende Strafgefangene pro Jahr. Der Einsatz muss allerdings in jedem Einzelfall auf Antrag der Staatsanwaltschaft von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts angeordnet werden.
Bereits Ende Juni 2011 wurde der erste ehemalige Strafgefangene, der wegen Kindesmissbrauchs einsaß, mit einer Fußfessel ausgestattet. Die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) bezeichnete die bisherigen Erfahrungen als sehr gut, der Betroffene halte sich an sämtliche Auflagen und Weisungen.
Kritik
Die Wirksamkeit der elektronischen Fußfessel, deren Einsatz für 20 Personen pro Jahr ungefähr 225.000 € kosten wird, ist umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass trotz der Aufenthaltsdaten die Polizei nicht direkt eingreifen könne, falls der Träger rückfällig werde. Zudem sei das Vertrauen in die Technik, die lediglich eine Scheinsicherheit erzeuge, selbst bei den Befürwortern nicht ausgeprägt: Zwar sei die Fußfessel auch für ehemals Sicherheitsverwahrte, die wegen des Urteils des EGMR freigelassen werden mussten, vorgesehen. Bei der ersten Freilassung setzte man allerdings trotzdem 40 Polizisten zur ständigen Überwachung ein.
Fazit
Zwar kann die elektronische Fußfessel auch bei einem flächendeckenden Einsatz nicht jeden Rückfall verhindern. Allerdings kann sie einen wertvollen Beitrag zur Prävention leisten.